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#1
BEITRAG IN ARBEIT - BITTE UM GEDULD UND VERSTÄNDNIS
20171127 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Delikte Beschuldigte
SEITE 1 START http://www.ranovsky.at/index.php?topic=44.0

TEMPORÄR WIRD VORANGESTELLT:

ANGEBLICH: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE, DIE SPITZE DES EISBERGERGES
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE, DIE ANGEBLICHE SPITZE EINES UNVORSTELLBAR RIESIGEN EISBERGERGES

VERDACHT ANGEBLICHE DUNKELZIFFER: 10.000 MENSCHENKINDER
ANGEBLICHER MATERIELLER SCHADEN: 2 MILLIARDEN EURO / JAHR
ABGESEHEN VOM EXTREMEN KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UA Sachverhalt ganz kurz und bündig: Kindgemäße "Extremsportler" / "Spitzensportler" werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE IN EINER ART NÖ KINDERHEIM-PSYCHIATRIE festgehalten. Hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, alle Dokumente, Beweismittel, Begründungen, etc werden offen sichtbar befangen / schwerkriminell von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern ignoriert. 

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT BMJ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at


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STRAFANZEIGE GEGEN Mag. Christian PILNACEK, Dr. Georg KATHREIN, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, Mag. Dr. Beatrix KARL, Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ua - VGE-Sachverhaltsbericht

schwerkriminelle Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE

Tatzeitraum ANFANG 1: 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von den VGE)
Tatzeitraum ANFANG 2: 20.11.2009 12:25 (wahrheitsgemäße Einvernahme der VGE am BG MD) -
Tatzeitraum WISSENSSTAND VGE-Schriftsatz: 27.11.2017 00:00 Uhr

Schwerkriminelles Missachten der Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, der EUROPÄISCHEN OPFERSCHUTZRICHTLINIE, der EMRK (*), ...

Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

EMRK ARTIKEL 1 - Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte (*)
EMRK ARTIKEL 2 - Recht auf Leben (*)
EMRK ARTIKEL 3 - Verbot der Folter (*)
EMRK ARTIKEL 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (*)
EMRK ARTIKEL 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit (*)
EMRK ARTIKEL 6 - Recht auf ein faires Verfahren (*)
EMRK ARTIKEL 7 - Keine Strafe ohne Gesetz (*)
EMRK ARTIKEL 8 - Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens (*)
EMRK ARTIKEL 9 - Gedanken-, Gewissens-und Religionsfreiheit
EMRK ARTIKEL 10 - Freiheit der Meinungsäußerung
EMRK ARTIKEL 11 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
EMRK ARTIKEL 12 - Recht auf Eheschließung
EMRK ARTIKEL 13 - Recht auf wirksame Beschwerde (*)
EMRK ARTIKEL 14 - Verbot der Benachteiligung (*)

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 01-03:

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH REGIERUNG/PARLAMENT. SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE  WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST UND ANDERE SCHWERVERBRECHER SOWIE VERDÄCHTIGE  SCHÜTZEN.  STRAFANZEIGE, ANTRÄGE auf PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG, ...

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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE ... väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

Persönliche Anmerkung: Eigenhändige Unterschrift SR und AR
................................................................................................................

VGE-Schriftsatz mit Datum vom MAIL, FAX oder POST

HINWEIS: INHALTSVERZEICHNIS AM ENDE DES SCHRIFTSATZES !!

STAND ALLER SACHVERHALTE BIS ZUM 27.11.2017 00:00 UHR:

Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel ,,VORANGESTELLT WIRD".

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsträger war, ist und bleibt ,,für immer und ewig" aufrecht. 

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RANOVSY ZWILLINGE und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

STRAFANZEIGE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND. ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ ,,RUND UM DIE UHR" FÜR DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND DEREN VGE GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR FÜR DIE ENKELKINDER CR UND LR, beide * xxx in XXX, bis zu deren Eintreffen bei den bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE.

ANTRÄGE AUF EINE ART PERSONENSCHUTZ FÜR DIE VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, SCHWERKRIMINELLE BT, UT und VERDÄCHTIGE.

BEGRÜNDUNGEN: DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND IHRE VGE WERDEN VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH EXISTENZIELL BEDROHT.

DIE SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER URTEILEN SEIT JAHREN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST.

SIE SCHÜTZEN WISSENTLICH SICH SELBST, SCHWERKRIMINELLE KOLLEGEN, BT, UT & VERDÄCHTIGE.

Kindgemäße ,,Extremsportler" werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, etc. werden beharrlich ignoriert.

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGEN DER ENKELKINDER MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (unmenschliche Behandlung), unzählig oft: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE, ...

SACHVERHALT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH BUNDESREGIERUNG & PARLAMENT: KEINE ERMITTLUNGEN ZU KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und Verdächtige.

SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

ANTRAG: Die VGE BEANTRAGEN IHRE AUSSAGEN IN SCHRIFTLICHER FORM ABZUGEBEN, in eventu KONTRADIKTORISCHE EINVERNAHME am GEMEINDEAMT 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL auf Kosten der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen Schriftsätze und Akten in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE gelten als unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Schwerkriminelle Offizialdelikte. Schwerkriminelle Beitragstäter im Amt.

ALLE BESCHLÜSSE GEGEN DIE VGE WURDEN WISSENTLICH (einige im RIS veröffentlicht) SCHWERKRIMINELL GEGEN DAS MENSCHEN-KINDESWOHL UND DIE VGE GEFASST.

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER URTEILEN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST, ALLE SPITZEN EINGESCHLOSSEN.

Das betrifft unter vielen anderen oftmals Mag. Waltraud BERGER und Mag. Tina TEFFER zusammen mit Mag. Andrea KLADENSKY am LG WN.

Das betrifft zuletzt eine Strafsache wegen schwerkrimineller Offizialdelikte gegen Mag. Dr. Beatrix KARL uva, darunter Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, Dr. Eva BRACHTEL, Mag. Friedrich FORSTHUBER und Dr. Eckart RATZ, sowie uva Mag. Christian PILNACEK, Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Dr. Anton SUMERAUER (OLG WIEN PRÄSIDENT), LOSTA Dr. Werner PLEISCHL (OSTA WIEN), LSTA Dr. Maria-Luise NITTEL (STA WIEN).

SCHWERKRIMINELLER SACHVERHALT: Die schwerbeschuldigten hohen  Amtsträger beschließen wissentlich am LGS WIEN über sich selbst und stellen das Verfahren OHNE ERMITTLUNGEN ein. Der Beschluss wird offen sichtbar befangen – mit Verdacht: schwerkriminell – am OLG WIEN bestätigt.

AZ LGS WIEN 046 xxx BL xxx: Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,
V-PRÄSIDENTIN, Dr. Eva BRACHTEL, V-PRÄSIDENTIN, zusammen mit Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT, mit Hinweis auf Dr. Eckart RATZ, OGH PRÄSIDENT.

AZ OLG WIEN 18 Bs xxx/xxx und 18 Bs xxx/xxx: Mag. Lucie HEINDL ua

VGE-ANTRAG auf ein legales Instrumentarium, das gegen schwerkriminelle hohe & höchste Amtsträger der Justiz sofort & real vollständig ermitteln kann. Jeder Amtsträger wird öffentlich aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwer kriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 04:

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG (30.11.2013 ff)

Betrifft: Enkelkinder CR und LR, beide * xxx

20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHO-SOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE 3. KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE 2. KLASSE SONDERSCHULE WIEDERHOLT WERDEN !!!

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von CR und LR, die Republik, den Steuerzahler,  die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.

Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von CR und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.

Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG MD 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.

Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. !!

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 09-17:

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide * xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger persönlich informiert und ia wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, BMfJ ab 16.12.2013, wurde von den VGE nachweislich am 15.12.2013 und am 16.12.2013 informiert. Keine Antwort. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wird wegen offen sichtbarer Befangenheit betreffend sowohl alle Rechtssachen CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE als auch betreffend alle Rechtssachen Mag. AR, Dipl. Päd. SR sowie deren Kinder & Kindeskinder ,,für immer & ewig" abgelehnt.

BEGRÜNDUNG: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE wurden nicht sofort beendet und geklärt. Extrem hohe Schäden durch diese Offizialdelikte.

Dazu: STRAFANZEIGE gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wie gegen

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ (15.01.2009-21.04.2011), und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ (21.04.2011-16.12.2013), und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
HR Dr. Thomas PHILIP, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Christa HETLINGER, 
HR Mag. Eva MAREK,
HR Dr. Hagen NORDMEYER,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN,
HR Dr. Helge HOCH,
HR Dr. Christa KALIVODA,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER,
HR Mag. Martina MALESICH,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER
sowie UT und Verdächtige
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Christian DOSTAL, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 18:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 20-25:

BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie  (XXX) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS XXX) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass CR und LR (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.

Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.

Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen  VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,

indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,

indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc  abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,

indem ein VÖLLIG UNBEGRÜNDET Verfahren zur BESTELLUNG EINES SACHWALTERS sowohl des VGV als auch der VGM begonnen wurden,

indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,

indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau Ingeborg Altinger 15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH" –  trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,

indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,

indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. Werner Gerstl  aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:

ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE

UND VOR ALLEM indem CR und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.

Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,...).

Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt.

Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.

Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, ...

1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder CR und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)

BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder CR und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.

Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG MD)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staatsanwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, ...), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFOR-MIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), ...) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.

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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER ... BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

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BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ

Wer ... ein Verbrechen nach §§ 85, 87 ... des Strafgesetzes ... als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

Sachverhalt ,,UNWERTES LEBEN", INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN ... betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ... UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN ... 15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

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BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD

Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.

KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR.

Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind  wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. ...  Fristsetzungsanträge werden ignoriert. ... Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ...

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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB

DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWIL-LINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG

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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua
siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.07.2013)

KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und ordnungsgemäß Strafanzeigen.

Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen, etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen. Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.

Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung

Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.

Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen:

EMRK ARTIKEL 2: Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3: Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6: Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7: Keine Strafe ohne Gesetz,
EMRK ARTIKEL 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens,
EMRK ARTIKEL 13: Recht auf wirksame Beschwerde,
EMRK ARTIKEL 14: Verbot der Benachteiligung.

Beachte: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen)

...

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

#2
CAUSA FRANZ STIEGER
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=43.0

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

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CAUSA FRANZ STIEGER: Sachverhalt/Verdacht: Aufdecker Franz STIEGER wird von schwerkriminellen Amtsträgern der REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua beharrlich verfolgt und unmenschlich behandelt gemäß EMRK ARTIKEL 3 Verbot der Folter "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden".

08.11.2016 03:09 Uhr: 8 MONATE HAFT URTEIL NICHT RECHTSKRÄFTIG
http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/chronik/Haftstrafe-kostet-Behoerdenschreck-Stieger-ein-Laecheln;art88128,1365977
Franz Stieger lächelte in die Kamera: "Klar, ich bin ja völlig unschuldig!"

St. Pölten: Opfer und Aufdecker Franz STIEGER bittet alle Medien um objektiv wahre Berichte von der 2. Hauptverhandlung:

MONTAG 07.11.2016 09-12 Uhr (voraussichtliches Ende) LG SP

20161103 1248 OTS PRESSEAUSSENDUNG PROZESS GEGEN AUFDECKER FRANZ STIEGER HV2.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10567

03.11.2016 12:48 OTS PRESSEAUSSENDUNG PROZESS GEGEN AUFDECKER FRANZ STIEGER HV2 ZITATE:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161103_OTS0150/prozess-gegen-aufdecker-franz-stieger-hv2

OTS0150, 3. Nov. 2016, 12:48

Prozess gegen Aufdecker Franz Stieger HV2

2. Hauptverhandlung CAUSA FRANZ STIEGER

St. Pölten (OTS) -

Prozess gegen Aufdecker Franz Stieger HV2

St. Pölten (OTS) -

2. Hauptverhandlung CAUSA FRANZ STIEGER
Richterin: Mag. Doris WAIS-PFEFFER
Strafantrag: Mag. Doris SCHÖFMANN
Beschuldigter: Franz STIEGER (Krems)

http://www.ranovsky.at/index.php?topic=43.0
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/

Datum: 07.11.2016, 09:00 - 12:00 Uhr (angeblich)

Ort:
Landesgericht St. Pölten 1. STOCK, SAAL 101
Schießstattring 6, 3100 St. Pölten
TEL: 02742-809 (international: 0043-2742-809)
FAX: 02742-79-566 (international: 0043-2742-79-566)

Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Ranovsky, A 2880 Kirchberg 349, TEL/FAX 02641-2101

Datum: 7.11.2016, 09:00 - 12:00 Uhr

Ort:
St. pölten

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Andreas Ranovsky, A 2880 Kirchberg 349, TEL/FAX 02641-2101

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF0009

Mag. Andreas Ranovsky

Zum Pressroom
Mag. Andreas Ranovsky, A 2880 Kirchberg 349, TEL/FAX 02641-2101

Stichworte:
Aviso, Gericht, Justiz, Menschenrechte, Niederösterreich, Niederösterreich

Channels:
Politik, Chronik

ZITATE-ENDE

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PROZESS GEGEN AUFDECKER FRANZ STIEGER HV2:
AKTUELLE INFORMATIONEN:
Landesgericht Sankt Pölten Aktenzahl: 13 Hv 49/15s
LADUNG ZUR 2. HAUPTVERHANDLUNG
Datum: 07.11.2016 09:00 - 12:00 Uhr (voraussichtliches Ende)
Ort: LANDESGERICHT ST. PÖLTEN,
Schießstattring 6, 3100 St. Pölten
TEL: 02742-809 (international: 0043-2742-809)
FAX: 02742-79-566 (international: 0043-2742-79-566)
1. STOCK, SAAL 101
Richterin: Mag. Doris WAIS-PFEFFER
Strafantrag: Mag. Doris SCHÖFMANN
Beschuldigter: Franz STIEGER (Krems)
WEGEN: Vergehen nach STGB § 107a Absatz 1 und 2 Ziffer 2 und 4
und ...


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04.10.2016: Prozess gegen Aufdecker Franz STIEGER auf unbestimmte Zeit vertagt.
(Weitere Zeugeneinvernahmen, ...) Quellen: Externe Quellen.

AVISO OTS0042, 30. Sep. 2016, 09:53 Prozess gegen Aufdecker Franz Stieger
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160930_OTS0042/prozess-gegen-aufdecker-franz-stieger

aktuell DI 04.10.2016 09:00 Uhr PROZESS GEGEN AUFDECKER FRANZ STIEGER

Opfer und Aufdecker Franz STIEGER bittet um objektiv wahre Berichte von der 1. Hauptverhandlung und zur CAUSA FRANZ STIEGER.
Datum: 04.10.2016 09:00 - 14:00 Uhr (voraussichtliches Ende)
Ort: LANDESGERICHT ST. PÖLTEN,
Schießstattring 6, 3100 St. Pölten

TEL: 02742-809 (international: 0043-2742-809)
FAX: 02742-79-566 (international: 0043-2742-79-566)
1. STOCK, SAAL 101
Richterin: Mag. Doris WAIS-PFEFFER
Staatsanwältin: Mag. Doris SCHÖFMANN
Beschuldigter: Franz STIEGER (Krems)
WEGEN: Beharrlicher Verfolgung ua

Sachdienliche und aktuelle Hinweise:
http://www.dieaufdecker.com/ (RANOVSKY ZWILLINGE)
aktuell: ZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0
LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER ...
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=474.0
19.09.2016 KURIER Seite 16 ,,VOM UNTERNEHMER ZUM HÄFTLING Krems.
Ehemaliger Höchstrichter Johann Rzeszut sieht im Fall Stieger Fehlleistungen der Justiz"
und sinngemäß: OGH-PRÄSIDENT i.R. Dr. Rzeszut kritisiert, wie Stiegers Verfahren abgelaufen sind.

19.09.2016 06:00 "VOM UNTERNEHMER ZUM HÄFTLING"
Quelle: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/vom-unternehmer-zum-haeftling/221.870.708
aktuell: LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.165
aktuell: LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150
AUFDECKER FRANZ STIEGER:
LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=474.0

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Links zu aktuellen Dateien:

20150416 STAATSANWALTSCHAFT ST POELTEN STRAFANKLAGE gegen FRANZ STIEGER 1 ta.jpg
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20150416 STAATSANWALTSCHAFT ST POELTEN STRAFANKLAGE gegen FRANZ STIEGER 4.jpg
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20160827 FRANZ STIEGER BEWEISANTRAEGE fuer LG SP 13 Hv 49 15s Seite 1.jpg
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20160827 FRANZ STIEGER BEWEISANTRAEGE fuer LG SP 13 Hv 49 15s Seite 2.jpg
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20160827 FRANZ STIEGER BEWEISANTRAEGE fuer LG SP 13 Hv 49 15s Seite 3.jpg
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2 TRANSKRIPTIONEN (ZUSAMMENFASSUNGEN) dazu:
SEITE 12 ANTWORT 169 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.165

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Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=474.0
bis
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 12 ANTWORT 179 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.165

ZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0
(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

Fall Franz Stieger http://www.proell.saubere-haende.org/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

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CAUSA FRANZ STIEGER Dateien

DATEINAMEN nach Herrn Franz STIEGER:

Urteil 9 C 1610-02s Rohrendorf.pdf (20 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=958.0;attach=10354
20130828 BG KREMS Mag Gerda KATONA WINDISCH Im Namen der Republik

Grenzkataster höchste Rechtssicherheit Gericht unzuständig.pdf (1 Seite)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=958.0;attach=10355

Dr. Bruckner Katona Windisch 2.6.2006.pdf (1 Seite)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8084

Dr. Bruckner Katona Windisch 2.6.2006.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8085

Dr. Bruckner Katona Windisch 2.6.2006.jpg



Dr. Bruckner Katona Windisch 2.6.2006.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8085

DATEINAMEN nach Mag. Andreas RANOVSKY (Magister der Naturwissenschaften):

VERMESSUNGSGESETZ § 50 - VERMG § 50 "Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen." "Inkrafttretensdatum 01.01.1969"
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12147480

VERMESSUNGSGESETZ 50 GRENZKATASTER ERSITZUNG AUSGESCHLOSSEN 19690101 bis.pdf (1 Seite)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10036

BEV - BUNDESAMT FÜR EICH- VERMESSUNGSWESEN
http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,1603873&_dad=portal&_schema=PORTAL

Grenzkataster ZITATE:

Im Gegensatz zum Grundsteuerkataster dient der Grenzkataster zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke. Grenzpunkte von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken sind durch Maßzahlen (Koordinaten) in cm-Genauigkeit festgelegt. Eine exakte Rückübertragung von unkenntlich gewordenen Grenzen in die Natur ist somit durch das Vermessungsamt (Grenzwiederherstellung) sowie durch Vermessungsbefugte bzw. Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) jederzeit möglich.

Die Ersitzung von Teilen von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken ist ausgeschlossen. Weiters ist auch im Falle eines Grenzstreits die Zuständigkeit des Gerichtes ausgeschlossen.

Der Grenzkataster bietet somit höchste Rechtssicherheit hinsichtlich des Grenzverlaufes!

ZITATE-ENDE

2016 BEV GRENZVERLAUF DER GRENZKATASTER BIETET HOECHSTE RECHTSSICHERHEIT.pdf (1 Seite)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10037

2016 BEV GRENZVERLAUF DER GRENZKATASTER BIETET HOECHSTE RECHTSSICHERHEIT.jpg



2016 BEV GRENZVERLAUF DER GRENZKATASTER BIETET HOECHSTE RECHTSSICHERHEIT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10038

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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Temporärer Anhang: Unwiderlegbare Tatsachenbeweise:

RANOVSKY ZWILLINGE bei ihren väterlichen Großeltern VOLL FIT:

JÄNNER 2006 ST CORONA AM WECHSEL CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY
START PERMANENTE RENNSTRECKE FÜR HOBBYRENNLÄUFER Alter etwa 4,4 Jahre




SEMMERING IM MÄRZ 2006, ALTER 4,6 JAHRE: SICHERES STOPPEN VOR DEM STEILHANG:



SEMMERING IM MÄRZ 2006, ALTER 4,6 JAHRE: RASCHES UND SICHERES BEFAHREN DES STEILHANGES:



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"PROLOG" / "VORSPIEL":

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121229 ORF SEMMERING SKI WELTCUP DAMEN SLALOM 2 - SCREEN 5 0506 STARTHANG.jpg



SCREEN-VERGLEICH 1: CHRISTOPH RANOVSKY und LUCAS RANOVSKY - 4,5 JAHRE ALT



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0031-1 CHRISTOPH.jpg

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen die Zwillinge bei den
väterlichen Großeltern VOLL FIT und NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM !!

200603xx SEMMERING OSTABFAHRT Schneefall Tiefschnee: CHRISTOPH befährt kindgemäß,
von sich aus rasch und sicher den Hang (sichtbar steiler als Teile des Damen Weltcup
Slaloms) und "springt" kindgemäß über die selbst ausgesuchte und gefundene "Schanze".
"Armführung" nach den Vorbildern THOMAS MORGENSTERN und GREGOR SCHLIERENZAUER



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis (TELE-ZOOM):
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0032-1 CHRISTOPH.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis (TELE-ZOOM):
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0032-2 CHRISTOPH.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0047-1 CHRISTOPH.jpg



T5 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0048-1 CHRISTOPH.jpg



T6 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0048-2 CHRISTOPH.jpg



T7 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0052-E CHRISTOPH UND LUCAS.jpg

Frohes Zusammenwarten. Die nächste "Schanze" unterhalb ist schon sichtbar.
Dann folgt der Steilhang mit den Hinweisen: LANGSAM SLOW RALENTIR RALLENTARE

Zu Hause werden die Videos von den Zwillingen selbst - nach Vorbild ORF - etwa so kommentiert.

LUCAS: Am Start: THOMAS MORGENSTERN ... und ziehhh ...
CHRISTOPH: Am Start:  GREGOR SCHLIERENZAUER ... und ziehhh ...

Anschließende Interviews: Wie war die Schanze? ... Wie war der Sprung? ...

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RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

VORBILDHAFTE DOKUMENTATION FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT

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2006 MÄRZ: SEMMERING STEILHANG 1

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen im März 2006, Alter der Kinder: 4,5 Jahre

Christoph und Lucas stoppen sicher vor dem Steilhang. Siehe
HINWEISTAFEL: LANGSAM – SLOW – RALENTIR - RALLENTARE



Christoph und Lucas befahren anschließend gut und sicher die harte (*) Steilhang-Piste.
(*) hörbar am Geräusch der Schi während der Kamerafahrt des VGV



Unwiderlegbare Tatsachenbeweise zum Beweis der Realität:
VIDEOS und SCREENS dazu in fast allen Grund-Akten.

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2006 MÄRZ: SEMMERING STEILHANG 2

EINZELNE VIDEO-SCREENS ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS:
BEI DEN VGE VOLL FIT
UND NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM



Christoph und Lucas stoppen sicher vor dem Steilhang. Siehe
HINWEISTAFEL: LANGSAM – SLOW – RALENTIR - RALLENTARE

VIDEO-SZENE 12 START:



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 1.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 2.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 4.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 7.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 9.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 14.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 15.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 16.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 19.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 21.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 23.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 25.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 27.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 28.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 29.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 30.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 35.jpg

Lucas genießt sichtbar die rasche und sichere Abfahrt. Christoph wünscht sogleich eine
"Video-Analyse" wie bei den damaligen Vorbildern Christoph Gruber und Benni Raich.



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L E2.jpg

RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI DEN VGE VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI DEN VGE VOLL FIT

http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI IHREN VGE VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI SEINEN VGE VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI SEINEN VGE VOLL FIT

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http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI DEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI DEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT

http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT

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http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI IHREN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI SEINEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI SEINEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT

http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI IHREN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI SEINEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI SEINEN GROSSELTERN IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT

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http://www.ranovsky.at/index.php RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php CHRISTOPH RANOVSKY BEI DEN VGE IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php LUCAS RANOVSKY BEI DEN VGE IN KIRCHBERG AM WECHSEL VOLL FIT

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VGE ... VÄTERLICHE GOSSELTERN: Susanna und Andreas RANOVSKY
VGE ... VÄTERLICHE GOSSELTERN: Diplompädagogin Susanna und Magister Andreas RANOVSKY
VGM ... VÄTERLICHE GROSSMUTTER: Diplompädagogin Susanna RANOVSKY, Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Chemie und Physik in Ruhe
VGV ... VÄTERLICHER GROSSVATER: Magister Andreas RANOVSKY (Magister der Naturwissenschaften), Professor für Mathematik und Sport an einem Gymnasium in Ruhe




#3
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE 8 FOTO-SEITEN und KURIER
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=42.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE 8 FOTO-SEITEN und KURIER vom 15.05.2011 / 16.05.2011 zur Dokumentation und zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT.

11 Seiten in den Akten:
1 Seite Inhaltsverzeichnis zu den
8 Fotoseiten (F1-F8)
2 Seiten KURIER (K1-K2)

ZITATE (ausgenommen die Kurzbezeichnungen F1-F8 und K1-K2):

INHALT: 1 SEITE SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG UND 7 SEITEN AUS DEN UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISEN:

01 Seite SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: RANOVSKY ZWILLINGE
BIS ZUM MAI 2007: Gesunde und glückliche Kinder
AB AUGUST 2007: Massiv deprivierte Kinder

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,4 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
07 JÄNNER 2006 SCHILIFT KIRCHBERG AM WECHSEL CHRISTOPH UND LUCAS KÖNNEN SCHON ALLEIN SCHLEPPLIFTFAHREN 3 FOTOS

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,5 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
08 MÄRZ 2006 SEMMERING FOTOS 1-2-3 CHRISTOPH UND LUCAS STOPPEN SICHER VOR DEM STEILHANG SIEHE HINWEISTAFEL LANGSAM – SLOW – RALENTIR – RALLENTARE

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,5 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
09 MÄRZ 2006 SEMMERING FOTOS 4-5-6 CHRISTOPH UND LUCAS
BEFAHREN MIT 4,5 JAHREN RASCH, SICHER & LOCKER SOWIE SICHTBAR STURZFREI DEN ANSCHLIESSENDEN STEILHANG 

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,5 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
10 MÄRZ 2006 SPRUNGROLLE CHRISTOPH 4 FOTOS BEWEGUNGSABL.

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,5 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
11 MÄRZ 2006 SPRUNGROLLE LUCAS 3 FOTOS ZUM BEWEGUNGSABL.

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 4,9 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
12 JULI 2006 DORNBIRNER ACHE C & L SPRINGEN BEWEGUNGSABLAUF

01 Seite RANOVSKY ZWILLINGE Alter ca 5,7 Jahre BEWEGUNGSABLAUF
20 MAI 2007 CHRISTOPH UND LUCAS ,,SURFEN" BZW. BALANCIEREN AM WASSER IM HALLENBAD SCHEIBLINGKIRCHEN MIT DER VGM

08 Seiten insgesamt aus den UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISEN: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE BIS ZUM 20.05.2007 17 UHR VOLL FIT UND NICHT SCHWERBEHINDERT IN DER FREMDE IN EINER ART NÖ KINDERHEIM-PSYCHIATRIE (SCHWER KRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ZU BEENDEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND. SOFORTIGE RÜCKFÜHRUNG !!

F1


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F6


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K1


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ZITATE-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.


#4
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE in den MEDIEN und im PARLAMENT
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=40.1

BEITRAG IN ARBEIT - BITTE UM GEDULD UND VERSTÄNDNIS

27.04.2012 REPUBLIK ÖSTERREICH Wien Parlament Anfragebeantwortung zu
der schriftlichen Anfrage betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/index.shtml

27.04.2012 PDF SCANN http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/imfname_251488.pdf

27.04.2012 HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/fname_251776.pdf

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29.02.2012 Parlamentarische Anfrage zur CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml

29.02.2012 PDF https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/imfname_244868.pdf

29.02.2012 HTML https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/fname_244908.pdf

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15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

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Zur Dokumentation und zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT.
RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN VOLL FIT.

15.05.2011 KURIER Seite 20 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER Seite 21 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch




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SERVUS TV – JOURNAL – 17.05.2011 18:00 Uhr: TRANSKRIPTION:

Familien-Drama - Wiener Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder ...

Moderation: Katrin Prähauser

KATRIN PRÄHAUSER: Ein österreichisches Ehepaar kämpft seit mittlerweile vier Jahren um die Obsorge für ihre beiden Enkelkinder. Die 10-jährigen Zwillingsbuben xxx und xxx leben in einem Hem für zurückgebliebene Kinder, der leibliche Vater soll das veranlasst haben.

BILDER ZUM TEXT: Die VGE beim Laptop, xxx und xxx beim Radfahren, Wurf in den Basketball-Korb

SPRECHERIN: Seit vier Jahren haben xxx und xxx ihre beiden Enkel, die in einem Heim für geistig und körperlich behinderte Kinder leben, nicht mehr gesehen, denn ihr Sohn untersagt den Kontakt zu xxx und xxx.

BILDER ZUM TEXT: Die VGE

VGM: Es ist von einen Tag auf den anderen passiert. Er ist eben damals gekommen, hat auf einmal begonnen, uns irgendwas vorzuwerfen, und hat die Kinder genommen, er fährt jetzt. Wir haben nicht gewusst, dass es das letzte Mal ist, dass wir die Kinder sehen. Der xxx hat sich an mich geklammert, also der hat sich vom Sohn dann gar nicht nehmen lassen, ich musste ihn ins Auto setzen. Ich hab ja nicht gewusst, dass ich ihn nie mehr wieder sehen werde, der xxx hat geweint. Und das war der Abschied und wir haben sie nicht mehr gesehen.

BILDER ZUM TEXT: Haus der VGE, das Zimmer zum Lernen wartet bereits auf xxx und xxx, der VGV sieht sich Fotos an die beweisen, in welch gutem Zustand die Zwillinge damals waren

SPRECHERIN: Fünfeinhalb Jahre lang lebten die beiden Zwillinge hier im niederösterreichischen Kirchberg am Wechsel bei den Großeltern, gemeinsam mit dem Kindsvater. Bis zum 20. Mai 2007.

Über Nacht zieht der Sohn mitsamt den Zwillingen nach Wien zu seiner neuen Lebenspartnerin. Monate später erfahren die Großeltern, dass ihre Enkel jedoch nicht beim Sohn und dessen Partnerin leben, sondern in einer Sondereinrichtung für unterentwickelte Kinder.

BILDER ZUM TEXT: HPZH NÖ in der Hinterbrühl, Gutachten

Grund dafür ist ein psychologisches Gutachten, wonach die Kinder plötzlich als schwerbehindert eingestuft sind. Schuld daran seien unter anderem die Großeltern.

Wörtlich heißt es in dem Gutachten: xxx hinke in seiner Entwicklung weit hinter seinen Altersgenossen her, er sei überwiegend von den Großeltern erzogen worden, die ihn und seinen Zwillingsbruder wie Kleinstkinder behandelt hätten.

Weiters heißt es: Der Vater wünsche diagnostische Abklärung und Einleitung von therapeutischen Maßnahmen.

BILDER ZUM TEXT: Garten der VGE mit Traktoren und Bobs von xxx und xxx

SPRECHERIN: Ein Eindruck, den die Großeltern, aber auch Nachbarn und Anrainer der kleinen Gemeinde nicht nachvollziehen können.

ZEUGIN 1 (Persönliche Anmerkung: Zeugin Dipl. Päd. MM, Name nicht eingeblendet): Wenn ich sehe, wie sich die vorher bewegt haben und dann höre, dass sie 50% behindert sein sollen, dann hats für mich irgendwas.

ZEUGIN 2 (Persönliche Anmerkung: Zeugin ES, Name nicht eingeblendet): In kürzester Zeit sind die mit dem Schlepplift raufgefahren und runter. Auf dem Spielplatz: sehr wiff und sehr aufgeweckt.

BILDER ZUM TEXT: Der Teddy wartet schon im Bett auf xxx und xxx, das Kinderzimmer ohne Kinder, dafür mit einer Unzahl an Akten

SPRECHERIN: Warum der Vater sich nicht selbst um seine Kinder kümmert, bzw. sich die Großeltern nicht kümmern dürfen, darauf bekommen sie von ihrem Sohn keine Antwort.

Auch dem Servus Journal gegenüber ist er zu keiner Auskunft bereit, ebensowenig sein Anwalt.

BILDER ZUM TEXT: Der VGV blättert in den Akten, die VGE sehen sich Filme am Laptop an, xxx und xxx beim Trampolinspringen in Rust.

SPRECHERIN: Verschiedenste Gerichtsverfahren haben die xxx bereits hinter sich.

Im jüngsten Prozess hat das Gericht das Sorgerecht des Vaters bestätigt. Dagegen haben die Großeltern jetzt Berufung eingelegt.

Sie wollen nicht hinnehmen, dass die in ihren Augen völlig gesunden Kinder in einem Heim untergebracht sind.

BEITRAG: C. HUMMER / D. WHITING – SCHNITT: ANDREAS FÜCHSL

TRANSKRIPTION-ENDE

Transkription nach bestem Wissen und Gewissen:
Dipl. Päd. Susanna Ranovsky und Mag. Andreas Ranovsky

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20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 HEUTE IN ÖSTERREICH TRANSKRIPTION:

FAMILIENDRAMA IN NÖ

Wolfram PIRCHNER: In NÖ spielt sich ein Familiendrama ab. Seit Jahren kämpfen in Kirchberg am Wechsel die Großeltern um die Rückkehr ihrer geliebten Zwillinge. Die mittlerweile 10-jährigen Buben befinden sich derzeit in einem Heim. Dorthin sind sie vom eigenen Vater gebracht worden, angeblich weil sie schwerstbehindert sind, doch die Großeltern und viele Bewohner im Ort bezweifeln das.

BILD ZUM TEXT: DVD Ausschnitt Rust xxx und xxx beim Trampolinspringen

SPRECHER: Was sie hier sehen sollen schwerstbehinderte Kinder sein, in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung rückständig, so soll das zumindest in mehreren Gutachten stehen.

BILD ZUM TEXT: DVD-Ausschnitt Hallenbad Scheiblingkirchen: xxx und xxx klettern mit Flossen auf ihr Aquafloß und springen ins Wasser.

SPRECHER: Keine Frage, die Zwillinge xxx und xxx haben es nicht leicht gehabt. Als sogenannte Frühchen zur Welt gekommen, geht die alleinige Obsorge an den Vater. Der zieht zu seinen Eltern, dort werden diese von seinen Eltern liebevoll aufgezogen – ab dem 5. Lebensmonat bis kurz vor ihrem sechsten Geburtstag.

Doch dann folgt der Schock. Nachdem der Vater eine neue Frau kennen lernt, nimmt er die Kinder zu sich, von heute auf morgen.

BILD ZUM TEXT: Die väterlichen Großeltern

VGM: Der xxx hat sich an mich geklammert, ohne (zu) wissen, dass das das letzte Mal sein wird, und der xxx hat geweint, dann sind sie gefahren.

SPRECHER: Und seit damals haben sie von den Kindern...

VGM: Nichts. Wir haben versucht Kontakt aufzunehmen mit ihm – nein – dann ist uns ein Spaziergang versprochen worden...

Das muss man sich einmal vorstellen, .... Ich habe 5 ½ Jahre die Mutterstelle vertreten an diesen Kindern.


BILD ZUM TEXT:  Fortsetzung des DVD-Ausschnitts aus dem Hallenbad Scheiblingkirchen

SPRECHER: Seit damals haben die Großeltern keinen Kontakt mehr zu den Kindern. Durch Zufall erfahren sie, dass die Zwillinge in einem Heim untergebracht sind, weil sie zu 50% behindert sein sollen.

VGM: Kann keinen Ball werfen, kann nicht hüpfen, Einbeinstand unmöglich, - und wir haben die Videos...

BILD ZUM TEXT: DVD Ausschnitt: xxx und xxx, 4,5 Jahre alt, fahren am Semmering einen Steilhang mit Schi problemfrei hinunter.

SPRECHER: Schuld an der Rückständigkeit der Kinder soll laut einem Gutachten die Betreuung der Großeltern sein, beide immerhin pensionierte Lehrer, im Ort versteht das niemand.

Zeugin Frau WK: Laut meiner Ansicht und nach meinen Beobachtungen ist es ihnen gut gegangen und ich meine, ich glaube mehr als die Großeltern gemacht haben, kann man eigentlich nicht machen.

Zeugin Frau GG: Also die waren die glücklichsten Kinder, was man so gesehen hat.

BILD ZUM TEXT: DVD Semmering Schifahren

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH – Seite 3

SPRECHER: Auch der Hausarzt der Kinder hat nichts von einer Rückständigkeit bemerkt.

Zeuge Dr. GF, Hausarzt der Zwillinge: Ich habe eigentlich nicht den Eindruck gehabt, dass sie 50% behindert waren.

BILD ZUM TEXT: Ansichten des NÖ HPZH in der Hinterbrühl

SPRECHER: Seit mehreren Jahren leben die beiden Buben nun im Heilpädagogischen Zentrum in Hinterbrühl.

Dort heißt es: Die Unterbringung sei eine Maßnahme der Behindertenhilfe, diese sei von allen Beteiligten überprüft und für sinnvoll empfunden worden.

Der Kindsvater selbst war zu keiner Stellungnahme vor der Kamera bereit und verweist an seinen Anwalt.

BERND GAHLER: Diese Vorwürfe weisen wir natürlich auf das Schärfste zurück, sind von A bis Z erlogen, stimmen einfach nicht. Die Kinder werden betreut, in einem heilpädagogischen Zentrum, das ist richtig, aber das ist auf Grund der Krankheit des Kind – der Kinder auch notwendig.

BILD ZUM TEXT: VGE vor dem Laptop

SPRECHER: Demnächst soll es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

BILD ZUM TEXT: DVD-Ausschnitt xxx und xxx  beim Kettcar-Fahren in Harmannsdorf, NÖ Nord.

SPRECHER: Vielleicht werden dort dann auch die Zwillinge von einem unabhängigen Psychologen befragt, wo sie denn am liebsten wären, in der Anstalt, beim Vater oder vielleicht doch lieber bei Oma und Opa.

Wolfram PIRCHNER: Wir bleiben dran und werden weiter darüber berichten.

BEITRAG-ENDE TRANSKRIPTION-ENDE

Transkription nach bestem Wissen und Gewissen:
Dipl. Päd. Susanna Ranovsky und Mag. Andreas Ranovsky

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

#5
REPUBLIK ÖSTERREICH ÖFFENTLICHE BEWEISMITTEL gegen JUSTIZ-Amtsträger ua
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=40.0

Herzlichen Dank für alle sachdienlichen Hinweise!

Inhaltsverzeichnis der Kurz-Dokumentation in diesem Beitrag:

2016:
2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
https://www.amazon.de/Tod-Kampusch-Kidnappers-Wahrheitsfindung-W%C3%BCrgegriff/dp/1534668861/
LOOK INSIDE:
https://www.amazon.com/Tod-Kampusch-Kidnappers-Wahrheitsfindung-W%C3%BCrgegriff/dp/1534668861

ZITAT: kollektiv gesteuerte – Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien ZITAT-ENDE

See a random page in this book. https://www.amazon.com/gp/reader/1534668861/ Sachverhaltsbericht: AMAZON veröffentlicht als COPYRIGHTED MATERIAL: Umschlag Vorderseite und Rückseite sowie die Seiten 1-6 und 327-343 (23.03.2016 RECHTSMEDIZIN WIEN STELLUNGNAHME Seite 2-18)

Dr. Johann RZESZUT war PRÄSIDENT DES OBERSTEN GERICHTHOFS DER REPUBLIK ÖSTERREICH in den Jahren 2003-2006.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Rzeszut

2016:
WIR HEIMKINDER KLAGEN AN   

2011:
2011 REPUBLIK ÖSTERREICH WKSTA an Mag. Christian Pilnacek ZITAT: Von einer Anregung zur Überwachung der dienstlich zugewiesenen Handyrufnummer XXX wird im Hinblick auf die politische, entscheidungstragende Position von Mag. Christian PILNACEK Abstand genommen. ZITAT-ENDE

2010:
http://www.vol.at/kaprun-sachverstaendiger-fordert-wiederaufnahme-des-verfahrens/news-20100408-10450512
8. April 2010 08:46; Akt.: 8.04.2010 08:46 VORARLBERG ONLINE AT
Kaprun: Sachverständiger fordert Wiederaufnahme des Verfahrens
Die Republik Österreich wolle die Causa Kaprun, bei der im November 2000 durch ein Flammeninferno in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn 155 Menschen ums Leben kamen, "aussitzen". Davon ist der deutsche Sachverständige Hans-Joachim Keim überzeugt. ... Es sei ein "Wahnsinn", wie mit Normen, Sicherheitsvorschriften und Gesetzen umgegangen worden sei: "Diese sind mit Füßen getreten worden und haben so zu einer der größten zivilen Katastrophen in Europa geführt – mit keinem Schuldigen." Wenn das Unglück nicht kurz nach 9.00 Uhr, sondern um 11.00 Uhr geschehen wäre, dann wären sogar bis zu 3.000 Tote zu beklagen gewesen – durch den Kamineffekt wären alle Menschen im Alpincenter durch die giftigen Gase gestorben, so Keim. Er und sein Kollege Bernhard Schrettenbrunner hätten neue, eindeutige Beweise vorgelegt – wie z. B. den umgebauten und wieder rückgebauten manipulierten Heizlüfter -, mit denen die Schuldigen und Falschgutachter überführt werden könnten, sagte Keim. Österreich verhalte sich nach dem Motto "was man nicht sehen will, das sieht man auch nicht", meinte der Stuttgarter. "Es ist skandalös, wie hier Rechtsbeugung und Rechtsbruch begangen wird." Die Justiz sei ein "großer Klüngel", der vor keiner Straftat Angst habe, "weil sie sich gegenseitig decken". Als Europäer sei es für ihn "unvorstellbar, wie ein demokratischer Rechtsstaat eine solche Verhaltensweise an den Tag legen kann", sagte Keim. ... "Vom Stand der Technik war man meilenweit entfernt: keine Gegensprechanlage, keine Videoüberwachung, keine Nothämmer, Notausstiege und und und." ... Je mehr er sich mit dem Fall beschäftigte, desto mehr habe er feststellen müssen, dass man grob fahrlässig vorgegangen sei und überhaupt nichts dem internationalen Stand der Technik entsprochen habe. ... ZITATE-ENDE

2004 - 2008:
20080416 STRAFANZEIGE FALSCHE GUTACHTEN ZUR BRANDKATASTROPHE KAPRUN 7 Seiten.pdf
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=21 Hinweis: Wegen technischer Probleme anscheinend nicht abrufbar.
Zur Dokumentation und zum Beweis: 7 JPG-BILDER weiter unter.
16.04.2008 Dipl-Ing. (FH) Hans-Joachim KEIM erstattet Strafanzeige 160408 (1) per Einschreiben mit Rückschein an die STAATSANWALTSCHAFT SALZBURG ... PDF-Seite 5 ZITAT: 12.) Die Sachverständigen hätten aussagen müssen, dass die Bahn mit dem Baugenehmigungsbescheid von 13.7.1993 gar nicht in Betrieb genommen werden hätte dürfen, weil die für die Inbetriebnahme geforderten technischen Voraussetzungen fehlten ... ZITAT-ENDE Dipl-Ing. (FH) Hans-Joachim KEIM schreibt auf jeder Seite ZITAT: Die Arbeiten wurden nach bestem Wissen und dem derzeitigen Stand der Technik durchgeführt. Für eventuelle daraus entstehende Schäden kann das Prüflabor keine Haftung übernehmen. ZITAT-ENDE PDF-SEITE 5: GEGLÄTTETES ZITAT SINNGEMÄSS SOWIE KURZ UND BÜNDIG: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN. ZITAT-ENDE
PDF-Dateien zur Dokumentation und zum Beweis aus externen Quellen:
20080425 SEMINAR KAPRUN PROTOKOLL von DOEK DP Erhard SCHINDLER.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=930.0;attach=5595
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20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=928.0;attach=5577
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20060110 DI KEIM Besichtigung GLETSCHERDRACHE in Salzburg Seite 1 DECKBLATT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=926.0;attach=5570
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20060110 DI KEIM Besichtigung GLETSCHERDRACHE in Salzburg Seite 2-24.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=926.0;attach=5571
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1 PDF-Datei zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download (ca 61 MB):
20051216 DI KEIM Gutachten 2168005 KAPRUN ... VERAENDERUNG.pdf
http://medien.inhr.net/public.php?service=files&t=76d0ae815140c3bc9ad5e5d5be62fa8d
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148 PDF-SEITEN zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download (ca 94 MB):
20041214 DI KEIM Gutachten 2164004 KAPRUN ... FAKIR.pdf
http://medien.inhr.net/public.php?service=files&t=2cc05624cf9628bedbb8c977305bb4d0
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1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
KAPRUN INFERNO URTEIL 20040219  IM NAMEN DER REPUBLIK 37 Hv 60-02d.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=911.0;attach=5435
QUELLE zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
http://home.tiscali.cz/kaprundisaster/Gutachten/Urteil.pdf
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1996:
1996 Gehler Sickinger POLITISCHE AFFÄREN UND SKANDALE IN OESTERREICH
Buch Seite 546 sinngemäß: Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und Beamten verhöhnt.
Buch Seite 546 sinngemäß: Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und Beamten mit Füßen getreten.
1996 Michael Gehler und Hubert Sickinger (Hg.) POLITISCHE AFFÄREN UND SKANDALE IN ÖSTERREICH Von Mayerling bis Waldheim Seite 546 ZITATE: GERALD FREIHOFNER Der Fall Udo Proksch oder die Affäre ,,Lucona" ... Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten, zahlreiche Printmedien und der ORF deckten ... den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch. Daß es trotzdem 13 Jahre nach der Sprengung des Frachters ,,Lucona" ... zu einem Strafprozeß kam, der 1991 mit einem rechtskräftigen Urteil und der Verhängung lebenslanger Haft abgeschlossen wurde, grenzt im politischen und medialen Sumpfklima Österreichs fast an ein Wunder. ZITATE-ENDE

1993:
1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT
Umschlag ZITATE: Leben wir in einem Gauner-Staat? Ist Österreich dabei, den sogenannten Bananenrepubliken den Rang abzulaufen? Was ist kaputt im Hause Österreich, daß der Zerfall so rapid vor sich geht? Und wo bleibt der Aufschrei des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, der Minister? ZITATE-ENDE

1990:
Ergänzende Stellungnahme von Peter Pilz zum Endbericht des Lucona-Untersuchungsausschusses
Seite 54 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original) ZITATE:
... Politiker und Staatsbürger müssen endlich auch vor dem Strafgesetz gleich behandelt werden. Nicht aus Rache, sondern um die Gleichbehandlung auch in diesem Bereich durchzusetzen, müssen den politischen nun auch gerichtliche Konsequenzen folgen.

In Österreich geht jeden Tag die Lucona unter. ... überall verbinden sich geschäftliche Interessen, politische Dienstbarkeit und bürokratische Willkür zu immer demselben Filz. Die österreichische Nomenklatura ist vom Lucona-Ausschuß zum ersten Mal beschrieben worden. ZITATE-ENDE

1987:
1987 HANS PRETTEREBNER DER FALL LUCONA / 1988 CARL UEBERREUTER Hans Pretterebner DER FALL LUCONA
Zeitgeschichte: LUCONA UNTERGANG MORDE 1977 (Verdacht: Hochkriminelle Vorbereitungen durch Udo PROKSCH ua zumindest ab ca 1970) Buch-Umschlag: "Was hier vor sich geht, ist die schamloseste Rechtsbeugung seit dem Ende des Dritten Reiches. Das ist kein Skandal mehr, das ist ein lautloser Putsch von oben, der den Rechtsstaat punktuell außer Kraft setzen will."

1988 CARL UEBERREUTER Hans Pretterebner DER FALL LUCONA Umschlag A: Hans Pretterebner Der Fall Lucona Udo Proksch (Betrugsverdacht in Millionenhöhe) ZITATE: Ost-Spionage, Korruption und Mord im Dunstkreis der Regierungsspitze ZITATE-ENDE

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2016:

Dr. Johann RZESZUT war PRÄSIDENT DES OBERSTEN GERICHTHOFS DER REPUBLIK ÖSTERREICH in den Jahren 2003-2006.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Rzeszut

2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
https://www.amazon.de/Tod-Kampusch-Kidnappers-Wahrheitsfindung-W%C3%BCrgegriff/dp/1534668861/

ZITAT: kollektiv gesteuerte – Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien ZITAT-ENDE

See a random page in this book. https://www.amazon.com/gp/reader/1534668861/ Sachverhaltsbericht: AMAZON veröffentlicht als COPYRIGHTED MATERIAL: Umschlag Vorderseite und Rückseite sowie die Seiten 1-6 und 327-343 (23.03.2016 RECHTSMEDIZIN WIEN STELLUNGNAHME Seite 2-18)

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2016:

16.01.2016 profil Wir Heimkinder klagen an

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16.01.2016 profil KLASNIC KOMMISSION mit BUNDESPRAESIDENT DR HEINZ FISCHER
Foto © APA/ROLAND SCHLAGER Quelle:
http://www.profil.at/oesterreich/klasnic-kommission-mitglied-scholz-wuensche-geste-vranitzky-6191605

16.01.2016 profil Wir Heimkinder klagen an Von Edith Meinhart
http://www.profil.at/oesterreich/wir-heimkinder-6191742

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2011:

2011 REPUBLIK ÖSTERREICH WKSTA an Mag. Christian Pilnacek ZITAT: Von einer Anregung zur Überwachung der dienstlich zugewiesenen Handyrufnummer XXX wird im Hinblick auf die politische, entscheidungstragende Position von Mag. Christian PILNACEK Abstand genommen. ZITAT-ENDE

Sachverhaltsbericht, Zitate sinngemäß geglättet sowie kurz und bündig:

4 St 107/11x ZENTRALE STAATSANWALTSCHAFT
ZUR VERFOLGUNG VON WIRTSCHAFTSSACHEN
UND KORRUPTION   Dampfstrasse 4   1030 Wien

an Mag. Christian Pilnacek

Von einer Anregung zur Überwachung der dienstlich zugewiesenen Handyrufnummer XXX wird im Hinblick auf die politische, entscheidungstragende Position von Mag. Christian PILNACEK Abstand genommen.



ENDE Sachverhaltsbericht, Zitate sinngemäß geglättet sowie kurz und bündig.

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ZITATE KURIER:

http://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftspolitik/pilnacek-geriet-in-fangschaltung-des-bak/1.710.092

KURIER Datum: 07.12.2012, 22:56

Verhängnisvolle Freundschaften

Pilnacek geriet in Fangschaltung des BAK.

Der Chef der Strafrechtsabteilung geriet über zwei Freunde in eine Abhöraktion der Korruptionsjäger.

Autor: Andrea Hodoschek

Die Ermittlungen gegen den Karrierejuristen wurden wieder eingestellt.

Die Frage der Optik ist eine andere.

Im Verschlussakt 4 St 107/11x geht es um mögliche Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und den Versuch verbotener Intervention.

Längst ging es nicht nur um die Telekom, sondern um Telefonate mit Justizbeamten – und Pilnacek.

ZITATE-KURIER-ENDE

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ZITATE DOKUMENT:

4 St 107/11x (bitte bei allen Eingaben anführen)

JUSTIZ
ZENTRALE STAATSANWALTSCHAFT ZUR VERFOLGUNG VON WRTSCHAFTSSACHEN UND KORRUPTION
Dampfstrasse 4
1030 Wien
Tel: +43 (0)1 52152-5930
Fax: +43 (0)1 52152-5920

/64

Mag. Christian Pilnacek
p.A. BM für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien ...

Sehr geehrte/r Betroffene/r,
zu obigem Bezug wird Ihnen mitgeteilt, dass im Rahmen von im obgenannten Ermittlungsverfahren im Zeitraum 4.11. bis 25.11.2011 und vom 30.12.2011 bis 23.3.2012 hinsichtlich der Telefonanschlüsse XXX und XXX durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 134 Z. 3 StPO (Überwachung von Nachrichten) mit Ihnen geführte Telefongespräche bzw. für Sie bestimmte und/oder von Ihnen ausgehende Nachrichten (SM) aufgezeichnet wurden. ...

Von einer Anregung zur Überwachung der dienstlich zugewiesenen Handyrufnummer XXX wird im Hinblick auf die politische, entscheidungstragende Position von Mag. Christian PILNACEK Abstand genommen.

ZITATE-DOKUMENT-ENDE

20121207 KURIER Verhängnisvolle Freundschaften Pilnacek geriet in Fangschaltung des BAK Dokument:



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07.12.2012 09:41 Uhr FORMAT Ashwien Sankholkar  Verrat im Justizpalast?
http://www.format.at/articles/1249/524/348117/verrat-justizpalast

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StPO § 2 Amtswegigkeit

(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

(2) Im Hauptverfahren hat das Gericht die der Anklage zu Grunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären.

StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung

(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.

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2008

16.04.2008 STRAFANZEIGE FALSCHE GUTACHTEN ZUR BRANDKATASTROPHE KAPRUN 7 Seiten:

16.04.2008 Dipl-Ing. (FH) Hans-Joachim KEIM erstattet Strafanzeige 160408 (1) per Einschreiben mit Rückschein an die STAATSANWALTSCHAFT SALZBURG ... PDF-Seite 5 ZITAT: 12.) Die Sachverständigen hätten aussagen müssen, dass die Bahn mit dem Baugenehmigungsbescheid von 13.7.1993 gar nicht in Betrieb genommen werden hätte dürfen, weil die für die Inbetriebnahme geforderten technischen Voraussetzungen fehlten ... ZITAT-ENDE Dipl-Ing. (FH) Hans-Joachim KEIM schreibt auf jeder Seite ZITAT: Die Arbeiten wurden nach bestem Wissen und dem derzeitigen Stand der Technik durchgeführt. Für eventuelle daraus entstehende Schäden kann das Prüflabor keine Haftung übernehmen. ZITAT-ENDE PDF-SEITE 5: GEGLÄTTETES ZITAT SINNGEMÄSS SOWIE KURZ UND BÜNDIG: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN. ZITAT-ENDE

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1996

1996 Gehler Sickinger POLITISCHE AFFÄREN UND SKANDALE IN OESTERREICH
Buch Seite 546 sinngemäß: Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und Beamten verhöhnt.
Buch Seite 546 sinngemäß: Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und Beamten mit Füßen getreten.



1996 Michael Gehler und Hubert Sickinger (Hg.) POLITISCHE AFFÄREN UND SKANDALE IN ÖSTERREICH Von Mayerling bis Waldheim Seite 546 ZITATE:

GERALD FREIHOFNER Der Fall Udo Proksch oder die Affäre ,,Lucona" ...

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten, zahlreiche Printmedien und der ORF deckten ... den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch. Daß es trotzdem 13 Jahre nach der Sprengung des Frachters ,,Lucona" ... zu einem Strafprozeß kam, der 1991 mit einem rechtskräftigen Urteil und der Verhängung lebenslanger Haft abgeschlossen wurde, grenzt im politischen und medialen Sumpfklima Österreichs fast an ein Wunder.

ZITATE-ENDE

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1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT
Was ist kaputt im Hause Österreich, daß der Zerfall so rapid vor sich geht?

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Pretterebner Das Netzwerk der Macht Geheim

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT Umschlag B.jpg



Pretterebner Das Netzwerk der Macht

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT Umschlag C.jpg



Leben wir in einem Gauner-Staat?

Ist Österreich dabei, den sogenannten Bananenrepubliken den Rang abzulaufen?

Was ist kaputt im Hause Österreich, daß der Zerfall so rapid vor sich geht?

Und wo bleibt der Aufschrei des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, der Minister?

Es klingt pathetisch, wenn man eine moralische Aufrüstung verlangt.

Und doch ist es so.

Wir sind soweit, daß wir eine Aufrüstung zur Wahrung der Grundwerte benötigen.

Daran dürfen weder Regierung noch Parlament vorbeigehen.

Sie sind sonst wissentlich mitschuldig an der Vernichtung des Glaubens an ein demokratisches Österreich.

Karl Heinz Ritscher / Salzburger Nachrichten

ISBN 3-900710-02-3
Preis: öS 448,-
44800
9783900710026

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT Umschlag C1.jpg



Leben wir in einem Gauner-Staat?
Ist Österreich dabei, den sogenannten Bananenrepubliken den Rang abzulaufen?
Was ist kaputt im Hause Österreich, daß der Zerfall so rapid vor sich geht?

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT Umschlag C2.jpg



Und wo bleibt der Aufschrei des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, der Minister?
Es klingt pathetisch, wenn man eine moralische Aufrüstung verlangt.
Und doch ist es so.

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT Umschlag C3.jpg



Wir sind soweit, daß wir eine Aufrüstung zur Wahrung der Grundwerte benötigen.
Daran dürfen weder Regierung noch Parlament vorbeigehen.
Sie sind sonst wissentlich mitschuldig an der Vernichtung des Glaubens an ein demokratisches Österreich.
Karl Heinz Ritscher / Salzburger Nachrichten

Seite 5: INHALT ...
Die Republik ist in Gefahr ... 35 ...
Alle Maßnahmen sind ergriffen! ... 55 ...
"Fluchthilfe" durch die Oberstaatsanwaltschaft ... 97 ...
"Kriminell, wahnsinnig oder krank" ... 175
BLV: "Solche Untergriffe gehören zum Stil" ... 197
III. DIE LUCONA IST GAR NICHT GESUNKEN
Pseudologia phantastica ... 229 ...
Die Lucona ist gar nicht gesunken ... 313 ...
Zeittafel ... 447
Beschlagnahmeversuche ... 461 ...
Personenregister ... 477

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1990

04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT 54 Seiten

04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT INHALTSVERZEICHNIS
01-02 ,,Vorwort"
02-05 A. EINLEITUNG (Ziffer 1-22)
06-23 B. SACHVERHALTE (Ziffer 23-168)
23-24 C. SONSTIGE BEREICHE (Ziffer 169-180)
24-24 D. SCHLUSSFOLGERUNGEN (Ziffer 181-187)
25-25 EMPFEHLUNGEN (Empfehlung 1-11)
26-28 E. AKTENANFORDERUNGEN
28-31 F. VERHANDLUNGSABLAUF
32-54 PERSÖNLICHE STELLUNGNAHME der Abgeordneten
32-35 Dr. Rieder, Schieder, Dr. Fuhrmann und Elmecker
36-39 Dr. Graff, Dr. Ermacora und Dr. Gaigg
40-50 Dr. Helene Partik-Pablé
51-54 Dr. Peter Pilz

Parlament Download
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVII/I/I_01000/imfname_265268.pdf

Seite 51 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)
Ergänzende Stellungnahme von Peter Pilz zum Endbericht des Lucona-Untersuchungsausschusses

Seite 54 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original) ZITATE:

... Politiker und Staatsbürger müssen endlich auch vor dem Strafgesetz gleich behandelt werden. Nicht aus Rache, sondern um die Gleichbehandlung auch in diesem Bereich durchzusetzen, müssen den politischen nun auch gerichtliche Konsequenzen folgen.

In Österreich geht jeden Tag die Lucona unter. ... überall verbinden sich geschäftliche Interessen, politische Dienstbarkeit und bürokratische Willkür zu immer demselben Filz. Die österreichische Nomenklatura ist vom Lucona-Ausschuß zum ersten Mal beschrieben worden. ZITATE-ENDE



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1987

1987 HANS PRETTEREBNER DER FALL LUCONA / 1988 CARL UEBERREUTER Hans Pretterebner DER FALL LUCONA
Zeitgeschichte: LUCONA UNTERGANG MORDE 1977 (Verdacht: Hochkriminelle Vorbereitungen durch Udo PROKSCH ua zumindest ab ca 1970) Buch-Umschlag: "Was hier vor sich geht, ist die schamloseste Rechtsbeugung seit dem Ende des Dritten Reiches. Das ist kein Skandal mehr, das ist ein lautloser Putsch von oben, der den Rechtsstaat punktuell außer Kraft setzen will."

1988 CARL UEBERREUTER Hans Pretterebner DER FALL LUCONA Umschlag A: Hans Pretterebner Der Fall Lucona Udo Proksch (Betrugsverdacht in Millionenhöhe) ZITATE: Ost-Spionage, Korruption und Mord im Dunstkreis der Regierungsspitze ZITATE-ENDE



xx

1988 CARL UEBERREUTER Hans Pretterebner DER FALL LUCONA Umschlag C ZITATE:

,,Was hier vor sich geht, ist die schamloseste Rechtsbeugung seit dem Ende des Dritten Reiches. Das ist kein Skandal mehr, das ist ein lautloser Putsch von oben, der den Rechtsstaat punktuell außer Kraft setzen will." Ingomar Pust, Volkszeitung, Klagenfurt

,,Eine Krise des Vertrauens in die Demokratie zieht hier herauf, die viel gefährlicher ist als alle Links- und Rechtsextremisten zusammen." Otto Schulmeister, Die Presse, Wien


ZITATE-ENDE



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TEMPORÄRER HINWEIS: Wiederholung zur Behebung eines technischen Problems:

2016:

16.01.2016 profil Wir Heimkinder klagen an

20160116 profil KLASNIC KOMMISSION mit BUNDESPRAESIDENT DR HEINZ FISCHER.jpg



20160116 profil KLASNIC KOMMISSION mit BUNDESPRAESIDENT DR HEINZ FISCHER.jpg
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=11

16.01.2016 profil KLASNIC KOMMISSION mit BUNDESPRAESIDENT DR HEINZ FISCHER
Foto © APA/ROLAND SCHLAGER Quelle:
http://www.profil.at/oesterreich/klasnic-kommission-mitglied-scholz-wuensche-geste-vranitzky-6191605

16.01.2016 profil Wir Heimkinder klagen an Von Edith Meinhart
http://www.profil.at/oesterreich/wir-heimkinder-6191742

20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 4.jpg



20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 4.jpg
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=13

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20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 1.jpg



20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 1.jpg
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=15

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20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 2.jpg



20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 2.jpg
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=17

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20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 3.jpg



20160116 profil WIR HEIMKINDER KLAGEN AN 3.jpg
http://www.ranovsky.at/index.php?action=dlattach;topic=40.0;attach=19

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

#6
20140120 RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER ua
20140120 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER uvam
20.01.2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER uvam
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=39.0

TEMPORÄR WIRD VORANGESTELLT:

ANGEBLICH: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE, DIE SPITZE DES EISBERGERGES
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE, DIE ANGEBLICHE SPITZE EINES UNVORSTELLBAR RIESIGEN EISBERGERGES

VERDACHT ANGEBLICHE DUNKELZIFFER: 10.000 MENSCHENKINDER
ANGEBLICHER MATERIELLER SCHADEN: 2 MILLIARDEN EURO / JAHR
ABGESEHEN VOM EXTREMEN KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UA Sachverhalt ganz kurz und bündig: Kindgemäße "Extremsportler" / "Spitzensportler" werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE IN EINER ART NÖ KINDERHEIM-PSYCHIATRIE festgehalten. Hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, alle Dokumente, Beweismittel, Begründungen, etc werden offen sichtbar befangen / schwerkriminell von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert. Ebenso werden in jedem Verfahren mehrmals mehrere Artikel der EMRK und der CGEU beharrlich ignoriert.
EMRK ... Europäische Menschenrechtskonvention
REPUBLIK ÖSTERREICH:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308
CGEU ... CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0389:0403:de:PDF

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT BMJ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at


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STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua - VGE-Sachverhaltsbericht

schwerkriminelle Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE

Tatzeitraum ANFANG 1: 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von den VGE)
Tatzeitraum ANFANG 2: 20.11.2009 12:25 (wahrheitsgemäße Einvernahme der VGE am BG MD) -
Tatzeitraum WISSENSSTAND VGE-Schriftsatz: 10.01.2014 00:00 Uhr

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Persönliche Hinweise:

10.01.2014 00:00 UHR WISSENSSTAND VGE-SCHRIFTSATZ

20.01.2014 MAIL sowie 20.01.2014 und 21.01.2014 FAX

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 01-03:

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH REGIERUNG/PARLAMENT. SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE  WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST UND ANDERE SCHWERVERBRECHER SOWIE VERDÄCHTIGE  SCHÜTZEN.  STRAFANZEIGE, ANTRÄGE auf PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG, ...

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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE ... väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

Persönliche Anmerkung: Eigenhändige Unterschrift SR und AR
................................................................................................................

10.01.2014 VGE-Schriftsatz mit Datum vom MAIL bzw FAX an jedes Mitglied der Bundesregierung (außer Dr. Wolfgang BRANDSTETTER & BMJ), an jedes Kabinettmitglied und an jeden Sektionschef (SC) und jeden Sektionschef-Stellvertreter in den Bundesministerien (Reihenfolge und Angaben nach www.parlament.gv.at) und an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER ua PERSÖNLICH, an die BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, jedes KABINETTMITGLIED, jeden BMI-SEKTIONSCHEF &  jeden STELLVERTRETER der SEKTIONEN I, II, III, IV & V, an General Franz LANG, Generalmajor Bernhard TREIBENREIF, an jeden LANDESPOLIZEIDIREKTOR & jeden STELLVERTRETER von B, K, NÖ, OÖ, S, STMK, T, V & W PERSÖNLICH,  sowie an das PARLAMENT: an jeden Amtsträger: Nationalrat, Bundesrat, Klubs, Präsidenten, Direktion PERSÖNLICH, soweit MAIL-(FAX)-Adressen den VGE bekannt:

01 Werner FAYMANN, 02 Dr. Josef OSTERMAYER, 03 Dr. Michael SPINDELEGGER, 04 Sebastian KURZ, 05 Rudolf HUNDSTORFER, 06 Mag. Jochen DANNINGER, 07 Mag. Sonja STESSL, 08 Alois STÖGER, diplômé, 09 Mag. Johanna MIKL-LEITNER, 10 Mag. Gerald KLUG, 11 Dipl.-Ing. Andrä RUPPRECHTER, 12 Gabriele HEINISCH-HOSEK, 13 Doris BURES, 14 Dr. Reinhold MITTERLEHNER und 15 MMag. Dr. Sophie KARMASIN

HINWEIS: INHALTSVERZEICHNIS AM ENDE DES SCHRIFTSATZES !!

STAND ALLER SACHVERHALTE BIS ZUM 10.01.2014 00:00 UHR:

Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel ,,VORANGESTELLT WIRD".

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsträger war, ist und bleibt ,,für immer und ewig" aufrecht. 

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RANOVSY ZWILLINGE und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

STRAFANZEIGE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND. ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ ,,RUND UM DIE UHR" FÜR DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND DEREN VGE GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR FÜR DIE ENKELKINDER CR UND LR, beide * xxx in XXX, bis zu deren Eintreffen bei den bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE.

ANTRÄGE AUF EINE ART PERSONENSCHUTZ FÜR DIE VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, SCHWERKRIMINELLE BT, UT und VERDÄCHTIGE.

BEGRÜNDUNGEN: DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND IHRE VGE WERDEN VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH EXISTENZIELL BEDROHT.

DIE SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER URTEILEN SEIT JAHREN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST.

SIE SCHÜTZEN WISSENTLICH SICH SELBST, SCHWERKRIMINELLE KOLLEGEN, BT, UT & VERDÄCHTIGE.

Kindgemäße ,,Extremsportler" werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, etc. werden beharrlich ignoriert.

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGEN DER ENKELKINDER MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (unmenschliche Behandlung), unzählig oft: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE, ...

SACHVERHALT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH BUNDESREGIERUNG & PARLAMENT: KEINE ERMITTLUNGEN ZU KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und Verdächtige.

SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

ANTRAG: Die VGE BEANTRAGEN IHRE AUSSAGEN IN SCHRIFTLICHER FORM ABZUGEBEN, in eventu KONTRADIKTORISCHE EINVERNAHME am GEMEINDEAMT 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL auf Kosten der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen Schriftsätze und Akten in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE gelten als unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Schwerkriminelle Offizialdelikte. Schwerkriminelle Beitragstäter im Amt.

ALLE BESCHLÜSSE GEGEN DIE VGE WURDEN WISSENTLICH (einige im RIS veröffentlicht) SCHWERKRIMINELL GEGEN DAS MENSCHEN-KINDESWOHL UND DIE VGE GEFASST.

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER URTEILEN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST, ALLE SPITZEN EINGESCHLOSSEN.

Das betrifft unter vielen anderen oftmals Mag. Waltraud BERGER und Mag. Tina TEFFER zusammen mit Mag. Andrea KLADENSKY am LG WN.

Das betrifft zuletzt eine Strafsache wegen schwerkrimineller Offizialdelikte gegen Mag. Dr. Beatrix KARL uva, darunter Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, Dr. Eva BRACHTEL, Mag. Friedrich FORSTHUBER und Dr. Eckart RATZ, sowie uva Mag. Christian PILNACEK, Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Dr. Anton SUMERAUER (OLG WIEN PRÄSIDENT), LOSTA Dr. Werner PLEISCHL (OSTA WIEN), LSTA Dr. Maria-Luise NITTEL (STA WIEN).

SCHWERKRIMINELLER SACHVERHALT: Die schwerbeschuldigten hohen  Amtsträger beschließen wissentlich am LGS WIEN über sich selbst und stellen das Verfahren OHNE ERMITTLUNGEN ein. Der Beschluss wird offen sichtbar befangen – mit Verdacht: schwerkriminell – am OLG WIEN bestätigt.

AZ LGS WIEN 046 xxx BL xxx: Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,
V-PRÄSIDENTIN, Dr. Eva BRACHTEL, V-PRÄSIDENTIN, zusammen mit Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT, mit Hinweis auf Dr. Eckart RATZ, OGH PRÄSIDENT.

AZ OLG WIEN 18 Bs xxx/xxx und 18 Bs xxx/xxx: Mag. Lucie HEINDL ua

VGE-ANTRAG auf ein legales Instrumentarium, das gegen schwerkriminelle hohe & höchste Amtsträger der Justiz sofort & real vollständig ermitteln kann. Jeder Amtsträger wird öffentlich aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwer kriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 04:

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG (30.11.2013 ff)

Betrifft: Enkelkinder CR und LR, beide * xxx

20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHO-SOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE 3. KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE 2. KLASSE SONDERSCHULE WIEDERHOLT WERDEN !!!

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von CR und LR, die Republik, den Steuerzahler,  die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.

Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von CR und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.

Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG MD 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.

Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. !!

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 09-17:

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide * xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger persönlich informiert und ia wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, BMfJ ab 16.12.2013, wurde von den VGE nachweislich am 15.12.2013 und am 16.12.2013 informiert. Keine Antwort. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wird wegen offen sichtbarer Befangenheit betreffend sowohl alle Rechtssachen CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE als auch betreffend alle Rechtssachen Mag. AR, Dipl. Päd. SR sowie deren Kinder & Kindeskinder ,,für immer & ewig" abgelehnt.

BEGRÜNDUNG: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE wurden nicht sofort beendet und geklärt. Extrem hohe Schäden durch diese Offizialdelikte.

Dazu: STRAFANZEIGE gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wie gegen

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ (15.01.2009-21.04.2011), und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ (21.04.2011-16.12.2013), und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
HR Dr. Thomas PHILIP, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Christa HETLINGER, 
HR Mag. Eva MAREK,
HR Dr. Hagen NORDMEYER,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN,
HR Dr. Helge HOCH,
HR Dr. Christa KALIVODA,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER,
HR Mag. Martina MALESICH,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER
sowie UT und Verdächtige
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Christian DOSTAL, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige
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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige
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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige
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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 18:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 20-25:

BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie  (XXX) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS XXX) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass CR und LR (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.

Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.

Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen  VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,

indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,

indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc  abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,

indem ein VÖLLIG UNBEGRÜNDET Verfahren zur BESTELLUNG EINES SACHWALTERS sowohl des VGV als auch der VGM begonnen wurden,

indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,

indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau Ingeborg Altinger 15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH" –  trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,

indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,

indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. Werner Gerstl  aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:

ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE

UND VOR ALLEM indem CR und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.

Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,...).

Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt.

Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.

Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, ...

1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder CR und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)

BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder CR und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.

Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG MD)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staatsanwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, ...), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFOR-MIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), ...) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.

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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER ... BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

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BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ

Wer ... ein Verbrechen nach §§ 85, 87 ... des Strafgesetzes ... als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

Sachverhalt ,,UNWERTES LEBEN", INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN ... betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ... UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN ... 15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

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BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD

Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.

KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR.

Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind  wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. ...  Fristsetzungsanträge werden ignoriert. ... Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ...

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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB

DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWIL-LINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG

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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua
siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.07.2013)

KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und ordnungsgemäß Strafanzeigen.

Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen, etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen. Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.

Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung

Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.

Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen:

EMRK ARTIKEL 2: Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3: Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6: Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7: Keine Strafe ohne Gesetz,
EMRK ARTIKEL 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens,
EMRK ARTIKEL 13: Recht auf wirksame Beschwerde,
EMRK ARTIKEL 14: Verbot der Benachteiligung.

Beachte: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 98-99:

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 10.01.2014 ......... 1

01-04 Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBE-REICH des PARLAMENTS. SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE  WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST UND ANDERE SCHWERVERBRECHER SOWIE VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.  STRAFANZEIGE, ANTRÄGE auf PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, ...

05-08 SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE / VERFASSUNGSBRÜCHE

09-19 KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER DER JUSTZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und VERDÄCHTIGE (9 Seiten) sowie FAX Gleichschrift vom 06.03.2013 (2 Seiten), insgesamt 11 Seiten

20-25 BEGRÜNDUNGEN kurz und bündig

26-27 UNTERDRÜCKTE BEWEISMITTEL

28 | 01.12.2011 Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung der VGE über das beste Wohlergehen der Zwillinge bis zum 20.05.2007

         ZUM BEWEIS:

29 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie – KURIER 16.05.2011 ZITATE

30-32 | 15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

33-35 | 17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

36-38 | 20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

39 | 23.12.2009 VGE-FAX an 8 Justiz-Dienststellen: 1. an BMfJ pers

40 |23.12.2009 05:30 Uhr VGE-FAX-SENDEPROTOKOLL an 1. BMfJ

41  CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE – JUSTIZ TOTALVERSAGEN

42-43 Gegenseitige Vollmachten der VGE

44-53 VORANGESTELLT WIRD

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 10.01.2014 ......... 2

ES FOLGEN ZUM BEWEIS kurz und bündig aus den UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISEN (Fotos, Screens, DVD-Szenen) und den 47 schriftlichen Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen sowie 15.05.2011 KURIER: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

54  INHALTSVERZEICHNIS UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHEN BEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) UND 47 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN ... Stand: 01.06.2013

55-56 Bewegungsabläufe von CR & LR Inhaltsverzeichnis

57 Beschreibung der Fotoserie 4 - Seite 4.1 bis 4.8

58 Inhaltsverzeichnis von 19 Foto-Seiten (FOTOSERIE 3)

59-64 LISTEN DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN: Namensliste (2 S), Adressenliste (4 S)

65-80 ZITATE aus den 47 schriftlichen VGE-Zeugenaussagen

81 CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 22 Szenen 22 Minuten Inhaltsverzeichnis

82 CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 4 Szenen 6 Minuten Inhaltsverzeichnis HÜPFEN - SPRINGEN  - WERFEN - TREFFEN : SEHR GUT

83 Übersicht zu den folgenden 8 Seiten:

84-91 aus den UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEISEN: CR und LR bei den VGE VOLL FIT UND NICHT SCHWERBEHINDERT DURCH SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

92-93 | 16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

94-97 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.

98-99 INHALTSVERZEICHNIS
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Persönlicher Hinweis: MAIL-ADRESSEN nach offiziellen Angaben bzw. nachvollziehbaren Informationen ohne jegliche Gewähr:

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN BMI und POLIZEI: ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at, LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at, rudolf.keplinger@polizei.gv.at

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN PARLAMENT DIREKTOREN: Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at,

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN REGIERUNG WWW PARLAMENT GV AT (OHNE DR BRANDSTETTER):
stsostermayer@bka.gv.at, kabBM@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, sonja.stessl@spoe.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.at,

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN REGIERUNG MINISTERIUM/PARTEI
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20.01.2014 PARLAMENT-MAIL-ADRESSEN REGIERUNG (OHNE DR BRANDSTETTER):
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20.01.2014 MAIL-ADRESSEN NATIONALRAT (SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE STRONACH NEOS, OHNE MAG DR BEATRIX KARL):

SPÖ: klub@spoe.at, konrad.antoni@parlament.gv.at, walter.bacher@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, harry.buchmayr@parlament.gv.at, josef.cap@spoe.at, norbert.darabos@spoe.at, cornelia.ecker@parlament.gv.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, marianne.gusenbauer-jaeger@parlament.gv.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, anton.heinzl@parlament.gv.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@speed.atjohann.hell@parlament.gv.at, daniela.holzinger@parlament.gv.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, dietmar.keck@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, wolfgang.knes@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, hermann.krist@spoe.at, hermann.krist@parlament.gv.at, katharina.kucharowits@parlament.gv.at, philip.kucher@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, andrea.kuntzl@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.athermann.lipitsch@oegb.at, angela.lueger@parlament.gv.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, josef.muchitsch@gbh.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, otto.pendl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.atrudolf.plessl@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, laura.rudas@parlament.gv.at, andreas.schieder@spoe.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, hannes.weninger@parlament.gv.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, peter.wittmann@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, gisela.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at,

ÖVP: office@oevpklub.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@parlament.gv.at, martina.diesner-wais@parlament.gv.atclaudia.durchschlag@parlament.gv.at, asdin.el-habbassi@parlament.gv.at, franz.essl@parlament.gv.at, angela.fichtinger@parlament.gv.at, hermann.gahr@parlament.gv.atwolfgang.gerstl@oevp-wien.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, werner.groiss@parlament.gv.at, mail@andreas-hanger.at, andreas.hanger@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, peter.haubner@parlament.gv.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, brigitte.jank@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, karlheinz.kopf@parlament.gv.atjosef.lettenbichler@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.atgabriel.obernosterer@parlament.gv.at, gabriel.obernosterer@oevpkaernten.atandreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at, elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.atnikolaus.prinz@parlament.gv.at, johann.raedler@parlament.gv.at, raedler@gmx.at, johannes.rauch@parlament.gv.at, dorothea.schittenhelm@parlament.gv.atjohannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at, bernd.schoenegger@parlament.gv.at, b.schoenegger@grazervp.at, hermann.schultes@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, gabriele@tamandl.net, angelika.winzig@parlament.gv.at, august.woeginger@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at,

FPÖ: parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.atdagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@parlament.gv.at, reinhard.boesch@fpoe.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.atchristian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.atandreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.atanneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at, wendelin.moelzer@parlament.gv.at, edith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.atelmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.atjosef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.atwalter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at,

GRÜNE: infopool@gruene.at, ayguel-berivan.aslan@parlament.gv.at, dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.athelene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigrid.maurer@parlament.gv.atsigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.atgabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler-souschill@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, tanja.windbuechler-souschill@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,

STRONACH: parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at, ulrike.weigerstorfer@parlament.gv.at, barbara.kupfer@teamstronach.at

NEOS: parlamentsklub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at, gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at,

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN BUNDESRAT (ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STRONACH):

ÖVP: magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.atjosef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at,

SPÖ: wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.atbgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at,

FPÖ: hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.atgerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at,

GRÜNE: efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at,

STRONACH: gerald.zelina@teamstronach.at,

BUNDESRATSKANZLEI: bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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Persönlicher Hinweis: FAX-ADRESSEN nach offiziellen Angaben bzw. glaubhaften Informationen ohne jegliche Gewähr:

GENERALDIREKTOR Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER PERSÖNLICH - BMI
01: FAX: 01-531-26-DW-32-45

02: FAX 01-531-26-DW-21-91 (BMI)

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Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer
03: FAX 01-401-10-DW-2345

Zweiter Präsident des Nationalrates Karlheinz Kopf
04: FAX 01-401-10-DW-2309

Dritter Präsident des Nationalrates Norbert Hofer
05: FAX 01-401-10-DW-2308

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubvorsitzender Mag. Andreas Schieder und alle Abgeordneten zum Nationalrat der SPÖ
06: FAX 01-401-10-DW-3455

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Klubobmann Dr. Michael Spindelegger und alle Abgeordneten zum Nationalrat der ÖVP 07: FAX 01-401-10-DW-4437

Freiheitlicher Parlamentsklub Klubobmann Heinz-Christian Strache und alle Abgeordneten zum Nationalrat der FPÖ
08A: FAX 01-401-10-DW-7070
08B: FAX 01-401-10-DW-7098
Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek und alle Abgeordneten zum Nationalrat der Grünen  10: FAX 01-401-10-DW-6793

Parlamentsklub Team Stronach Klubobmann Ing. Robert Lugar und alle Abgeordneten zum Nationalrat des TEAM STRONACH
11: FAX 01-401-10-DW-8008

Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann Mag. Dr. Matthias Strolz und alle Abgeordneten zum Nationalrat vom Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann
12: FAX 01-401-10-DW-90-09

BUNDESRAT:

Präsident des Bundesrates Reinhard TODT,
13: FAX 01-40-110-DW-2434

Vizepräsident des Bundesrates Mag. Harald HIMMER,
14: FAX 01-40-110-DW-4418 (SEKRETÄRIN)

Vizepräsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne KURZ,
15: FAX 01-40-110-DW-3872

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16: KANZLEI DES NATIONALRATES, FAX 01-401-10-DW-25-37

17: KANZLEI DES BUNDESRATES, FAX 01-40-110-DW-2435

18: Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi, FAX 01-401-10-DW-2540

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19: FAX: 01-24836-85090 BUNDESKRIMINALAMT

20: FAX: 01-531 26-2125 BÜRGERSERVICE UND AUSKUNFTSSTELLE

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 1116 VGE RANOVSKY MAIL an BMI POL REG PARL Seite 1 T1.jpg


1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 1116 VGE RANOVSKY MAIL an BMI POL REG PARL Seite 6 T1.jpg


1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 bzw 20140121 VGE RANOVSKY FAX SB an BMI POL PARL REG.jpg


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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.




#7
20130324 RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Mag. Dr. Beatrix KARL ua
20130324 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Mag. Dr. Beatrix KARL ua
24.03.2013 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Mag. Dr. Beatrix KARL ua
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=38.0

2013 Unwiderlegbare Beweismittel aus der Strafanzeige gegen BMJ Mag. Dr. Beatrix KARL ua (VGE-Schriftsatz 24.03.2013)

2013 LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN: 7 Seiten zur Dokumentation und zum Beweis

2013 OBERLANDESGERICHT WIEN Seite 218-227, Seite 228 (90 EURO AUFTRAGSBESTÄTIGUNG) sowie Seite 229-230 (INHALTSVERZEICHNIS MENSCHENRECHTSBESCHWERDE) zur Dokumentation und zum Beweis:

Hinweis: VGE ... väterliche Großeltern von Christoph und Lucas RANOVSKY

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2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ uvam

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.09.2009-20.09.2014: 59 Monate lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


HINWEISE: TRANSKRIPTIONEN GANZ UNTEN:

PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 032-34: 24.03.2013 STRAFANZEIGE WEGEN:

PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 035-45): Konkret beschuldigte Justizorgane (hervorgehoben mit Namen), BT, UT und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 24.03.2013 00:00 Uhr

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Zur Dokumentation und zum Beweis:

24.03.2013 VGE-SCHRIFTSATZ: STRAFANZEIGE gegen BESCHULDIGTE Mag. Dr. Beatrix KARL ua WEGEN: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER, § 312a StGB FOLTER ua

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SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG:

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WEITERE DELIKTE:

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KONKRET BESCHULDIGTE JUSTIZORGANE:

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BESCHULDIGTER: HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,

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BESCHULDIGTE: Mag. Lucie HEINDL, OLG W Richterin,

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BESCHULDIGTE:
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,


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2013 LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN 7 Seiten zur Dokumentation und zum Beweis

BESCHULDIGTER Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W) mit Hinweis auf BESCHULDIGTEN HR Dr. Eckart RATZ (OGH-PRÄSIDENT):

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BESCHULDIGTE HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W) und BESCHULDIGTE HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W):

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2013 OBERLANDESGERICHT WIEN Seite 218-227, Seite 228 (90 EURO AUFTRAGSBESTÄTIGUNG) sowie Seite 229-230 (INHALTSVERZEICHNIS MENSCHENRECHTSBESCHWERDE) zur Dokumentation und zum Beweis:

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BESCHULDIGTE Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W)

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Auftragsbestätigung Empfänger: LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN BIC / IBAN: OPSKATWW / AT23 6000 0000 0546 0449 Auftraggeber: Ranovsky Susanna oder Andreas 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL, MARKT 349 Betrag: 90,00 EUR Verwendungszweck: Gerichtsgebühren 134 BL 96/13f - VNR 1 Zahlungsaufforderung - EINZAHLUNG UNTER PROTEST - STRAFSACHE gg MAG DR BEATRIX KARL ua 301 ua ...

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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 032

24.03.2013 STRAFANZEIGE WEGEN:

MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

IN ZUSAMMENHANG MIT:

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 033

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 034

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY

HINWEIS: Weitere Sachverhalte, Anträge etc gegen Ende des Schriftsatzes, siehe Inhaltsverzeichnis am Ende des Schreibens.

PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 035-45

Konkret beschuldigte Justizorgane (hervorgehoben mit Namen), BT, UT und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 24.03.2013 00:00 Uhr

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl Christoph und Lucas RANOVSKY, beide * xx.xx.2001.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ,
und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1

OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV

LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER

Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

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03. OGH

HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter

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04. GENERALPROKURATUR

GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009

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05. OLG WIEN

HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
STÖGER-HILBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt

sowie BT, UT und Verdächtige

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06. OSTA WIEN

LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige

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07. WKSTA

LSTA Mag. Walter GEYER,
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
sowie BT, UT und Verdächtige

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08. LG EISENSTADT

Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E Präsident,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
sowie mögliche Verdächtige

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09. STA EISENSTADT

LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige

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10. LG KR

HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR Präsident ,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR,
sowie BT, UT und Verdächtige

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11. LG SP

HR Dr. Franz CUTKA, LG SP Präsident ,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige

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12. STA SP

STA HR Dr. Peter FICENC, Leitender STA der STA SP – informiert,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, Erster STA der STA SP – informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
sowie BT, UT und Verdächtige

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13. LGS WIEN

HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
sowie BT, UT und Verdächtige

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14. STA WIEN

LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, Leitende STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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15. LG WN

HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident LG WN bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Vize-Präsident LG WN 01.01.2010 – heute,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsidentin LG WN ab 01.02.2011,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige

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16. STA WN

STA Mag. Barbara HAIDER, Leitende STA der STA WN ab 01.03.2011,
STA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN,
ERSTER STA der STA WN in der Funktion des
Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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17. BG AM

HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige

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18. BG GL

Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteher BG GL
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
sowie BT, UT und Verdächtige

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige

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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

#8
JPG-DOKUMENTATION FOTOSERIE 1 ZUM UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEIS:
RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at
RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN VOLL FIT

20091203 FOTOSERIE 1: 08 FOTO-SEITEN RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT
Zur Dokumentation und zum Beweis: Bezirksgericht Mödling Eingel. am -3. Dez. 2009
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Bezirksgericht Mödling Eingel. am -3. Dez. 2009

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FOTOSERIE 1: 08 FOTO-SEITEN / FOTOSERIE 1: 08 FOTO-SEITEN RA...
Letzter Beitrag von Andreas Ranovsky - 07. November 2014, 05:02:51
JPG-DOKUMENTATION FOTOSERIE 1 ZUM UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEIS:
RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN VOLL FIT
Susanna und Andreas RANOVSKY, Markt 349, A 2880 Kirchberg am Wechsel

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FOTOSERIE 5: 20 FOTO-SEITEN / FOTOSERIE 5: 20 FOTO-SEITEN RA...
Letzter Beitrag von Andreas Ranovsky - 08. Oktober 2014, 04:58:24
FOTOSERIE 5: 20 FOTO-SEITEN RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=35.0

RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN VOLL FIT
Susanna und Andreas RANOVSKY, Markt 349, A 2880 Kirchberg am Wechsel

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5-01 200507xx RANOVSKY ZWILLINGE 3,8 JAHRE MIT DEM VGV IM SOLARFREIBAD A 2880.jpg



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5-02 200507xx RANOVSKY ZWILLINGE 3,8 JAHRE WASSERSPRINGEN CHRISTOPH ROTE HOSE.jpg



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5-03 200507xx RANOVSKY ZWILLINGE 3,8 JAHRE WASSERSPRINGEN LUCAS BLAUE HOSE.jpg



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5-04 200509xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,0 JAHRE SPIELPLATZFESTFEST SEILBAHN CHRISTOPH.jpg



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5-05 200509xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,0 JAHRE SPIELPLATZFESTFEST SEILBAHN LUCAS



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5-06 200509xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,0 JAHRE EIN BASKETBALL-KORBWURF VON VIELEN.jpg



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5-07 200601xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,4 JAHRE AM SCHLEPPLIFT IN A 2880 KIRCHBERG.jpg



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5-08 200603xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,5 JAHRE VOR DEM STEILHANG OST AM SEMMERING.jpg



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5-09 200603xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,5 JAHRE IM STEILHANG OST AM SEMMERING



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5-10 200603xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,5 JAHRE SPRUNGROLLE CHRISTOPH - VGV sichert.jpg



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5-11 200603xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,5 JAHRE SPRUNGROLLE LUCAS – VGV sichert



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5-12 200607xx RANOVSKY ZWILLINGE 4,9 JAHRE SPRINGEN IN DIE DORNBIRNER ACHE.jpg



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5-13 200609xx RANOVSKY ZWILLINGE 5,0 JAHRE TRAMPOLINSPRINGEN A 7071 RUST AM SEE.jpg



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5-14 200703xx RANOVSKY ZWILLINGE 5,5 JAHRE BASKETBALL SPRUNGWURF CHRISTOPH.jpg



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5-15 200703xx RANOVSKY ZWILLINGE 5,5 JAHRE BASKETBALL SPRUNGWURF LUCAS.jpg



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5-16 20070312 RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 5,5 JAHRE SPIELEN FUSSBALL IN THOMASBERG.jpg:



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5-17 20070312 RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 5,5 JAHRE SPIELEN FUSSBALL IN THOMASBERG.jpg:



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5-18 20070312 RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 5,5 JAHRE SPIELEN FUSSBALL IN THOMASBERG



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5-19 200705xx RANOVSKY ZWILLINGE 5,7 JAHRE VERTRAUEN DEM VGV IM HALLENBAD A 2831



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5-20 200705xx RANOVSKY ZWILLINGE 5,7 JAHRE BALANCIEREN AM WASSER IM HALLENBAD



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